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   BVerwG, 12.07.2001 - 7 B 9.01   

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https://dejure.org/2001,15453
BVerwG, 12.07.2001 - 7 B 9.01 (https://dejure.org/2001,15453)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 7 B 9.01 (https://dejure.org/2001,15453)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 7 B 9.01 (https://dejure.org/2001,15453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Rückübertragung eines Grundstücks, welches im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR verkauft wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 7 B 9.01
    Die Bevorzugung bestimmter Personen bei der Wohnraumvergabe ermöglichte darüber hinaus keine Freistellung vom Wohnraumbedarf als dem zentralen Kriterium der Wohnraumvergabe (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2).

    Eine Zuweisung von Wohnraum in einem Verfahren, in dem noch nicht einmal die Antragstellung aktenkundig gemacht worden ist, kann darauf hinweisen, dass von vornherein nicht beabsichtigt war, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

    Namentlich dann, wenn eine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum sich herausstellen sollte, böte dieser Umstand stets einen greifbaren Anhaltspunkt für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.2005 - 7 B 150.04

    Anspruch auf Rückübertragung eines auf Grund einer Ausreise aus der Deutschen

    Gegen diese Begründung hat die Klägerin keine zulässige und begründete Verfahrensrüge erhoben; der behauptete Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ist schon deswegen nicht gegeben, weil die von der Beschwerde gezogene Parallele zu dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 7 B 9.01 - zugrunde lag, daran vorbeigeht, dass die als Bezugspunkt der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis herangezogenen Vorschriften anders als in der am 12. Juli 2001 vom Senat entschiedenen Sache dem Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall bekannt waren.
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